
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 121/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Vorweggenommene Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Verrechnung negativer Einkünfte (vorweggenommene Werbungskosten aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme) mit positiven Bezügen (Leistungen nach dem BAföG) bei der Ermittlung des Grenzbetrages statthaft? Kein Abzug von jedweden Werbungskosten bei den Bezügen anstelle oder neben dem Unkostenpauschbetrag von 360 DM? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | XIV 640/97 Ki |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1416 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 02 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 121/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 52 |