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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/98
§§: EStG § 20 Abs. 2 Nr. 3, AO 1977 § 42 Satz 1
Schlagwörter Stückzinsen, Rendite, Negative Einnahme, Gestaltungsmißbrauch, Einkünfteerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Stellen die beim Erwerb von Bundesobligationen geleisteten Stückzinsen im Jahr der Zahlung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen dar oder liegt ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn sich aus dem Zeitraum zwischen dem Erwerb der Anleihe zum Ende des Abzugsjahres und der Veräußerung zu Beginn des Folgejahres wirtschaftlich keine Rendite, sondern ein Verlust ergibt? - Ist der vom FA/FG angenommene Rechtsmißbrauch deshalb gerechtfertigt, weil die zu Beginn des Folgejahres zugeflossenen Stückzinsen unterhalb des Sparerfreibetrags von 6.000/12.000 DM liegen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.03.1998
Vorinstanz/AZ: XII 986/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 885
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.1999
Erledigungs-Az: VIII R 36/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 21 07