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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/06
§§: EStG § 42 d Abs. 1, EStG § 38 Abs. 3 Satz 1, EStG § 39 b Abs. 2, EStG § 39 b Abs. 3, LStR R 122
Schlagwörter Lohnsteuer, Haftung, Nettolohnvereinbarung, Steuererstattung
Rechtsfrage: Führen die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen der Arbeitnehmer entstehenden Steuererstattungen, welche die Arbeitnehmer aufgrund der besonderen Nettolohnvereinbarungen an den Arbeitgeber abgetreten haben, bei den Arbeitnehmern zu einer Minderung des Bruttolohns oder zu negativen Einnahmen, die im Lohnzahlungszeitraum des Zuflusses vor der Steuerberechnung vom hochzurechnenden laufenden Nettolohn abzuziehen sind (vgl. a. R 122 Abs. 2 LStR 2005)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.04.2006
Vorinstanz/AZ: 17 K 4592/04 H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: VI R 29/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 36