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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 31/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, AO 1977 § 125
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Nachträgliche Änderung eines bestandskräftigen Kindergeld - Aufhebungsbescheides wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02)? Nichtigkeit des Aufhebungsbescheides wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.03.2006
Vorinstanz/AZ: 13 K 398/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 27 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: III R 31/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 54