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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 55/07 (BFH) | 
| §§: | GrEStG § 5 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Änderungsbefugnis, Rückwirkendes Ereignis, Festsetzungsfrist, Grunderwerbsteuer | 
| Rechtsfrage: | Nachträgliche Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 GrEStG: Kommt es für die Beurteilung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG allein auf den Inhalt des Plans im Einbringungszeitpunkt an oder können nach dem Einbringungsvorgang eintretende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO rückwirkend sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.10.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 233/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 55 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.12.2008 | 
| Erledigungs-Az: | II R 55/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 08 70 |