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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/07 (BFH)
§§: InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 2, InvZulG § 2 Satz 1, EStG § 6 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Investitionszulage
Rechtsfrage: Sind mit dem Boden verschraubte transportable Stellwände (auch Park- oder Anschüttwände) im Investitionszulagen-Antrag mit "Getreidelager" ausreichend bezeichnet? Keine Nachprüfbarkeit, ob es sich evt. um GWG handelt und welcher Betriebsstätte diese Lager(-hallen) zugeordnet werden können. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.10.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 721/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 25/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet