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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 43/97
§§: ErbStG § 6 Abs. 2 Satz 4, ErbStG § 6 Abs. 1, ErbStG § 16
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vorerbe, Nacherbe, Übertragung, Freibetrag, Vermögen
Rechtsfrage: Freibetrag im Nacherbfall bei Erwerb eigenen Vermögens des Vorerben. Kann bei Eintritt des Nacherbfalls, der auf Antrag gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG zu gewährende persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG i.V.m. § 15 ErbStG (Steuerklasse nach dem persönlichen Verhältnis Erblasser zum Nacherben), soweit er nicht verbraucht ist, auch auf den Nachlaß aus eigenem Vermögen des Vorerben übertragen werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.11.1996
Vorinstanz/AZ: 9 K 58/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.1998
Erledigungs-Az: II R 43/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 06 05