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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 88/97 |
§§: | VStG § 10, AO 1977 § 125 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vermögensteuer, Vermögensteuergesetz, Bundesverfassungsgericht, Fortgeltung, Rechtsanwendung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Vermögensteuer bei Kapitalgesellschaften, wenn der Steuerbescheid vor dem 1. Januar 1997 erteilt, aber mit Ablauf des 31. Dezember 1996 (z.B. wegen Einspruchs) noch nicht bestandskräftig geworden ist. Gilt der zur Vermögensteuer für natürliche Personen ergangene Beschluß des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995 S. 655, auch für Kapitalgesellschaften? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | II 618/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.07.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 88/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 04 |