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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/03
§§: UStG 1993 § 18 Abs. 9 Satz 1, UStDV 1993 § 59, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 4
Schlagwörter Vorsteuervergütung, Geschäftssitz, Ausland, Ansässigkeit, Geschäftsleitung
Rechtsfrage: Ist die rechtliche Beurteilung des FG, die Klägerin sei nicht im Ausland ansässig, weil sie nicht nachgewiesen habe, dass keine Geschäftsleitung im Inland vorhanden sei, zutreffend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.07.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 4593/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 13 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2005
Erledigungs-Az: V R 56/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 49 19