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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 58/96
§§: EStG 1990 § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Vorkosten, Erhaltungsaufwendungen, Kachelofen
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für den Einbau eines Kachelofens anstelle eines bisher vorhandenen offenen Kamins als Vorkosten gem. § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.12.1995
Vorinstanz/AZ: 5 K 298/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 811
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.1996
Erledigungs-Az: X B 58/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 26/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 27.7.2000, X R 26/97 - (NV; Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils)