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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 6/17 (BFH) | 
| §§: | AO § 171 Abs. 7, FGO § 119 Nr. 6, AO § 384 | 
| Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Greifbare Gesetzwidrigkeit, Urteilsbegründung | 
| Rechtsfrage: | Hat das FG die Vorschrift des § 171 Abs. 7 AO übersehen, so dass das Urteil des FG "greifbar gesetzwidrig" ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.11.2016 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1854/14 Kg, AO | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 03 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.09.2017 | 
| Erledigungs-Az: | III R 6/17 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 71 | 
