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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 40/10 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 3 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Halbabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG: Wurde auf den vom Kläger im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt, so dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist? Anwendung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 14.7 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010 S. 399) auch auf die Fälle, in denen sich nur veräußerungsbedingte Einnahmen in Höhe eines Betrages (10225 EUR) ergeben, der die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (78479 EUR) nicht übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1052/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 40/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 24 29 |