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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 143/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Nur-Gewinntantieme, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Führt die Zuführung zur Tantiemerückstellung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Nur-Gewinntantieme zugesagt worden ist, die die wirtschaftliche Funktion einer Gewinnausschüttung hat, aber nicht ausbezahlt worden ist?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.09.2001
Vorinstanz/AZ: II 720/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 287
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2002
Erledigungs-Az: I B 143/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig