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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/97
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4, KStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Bußgeld, Geldbuße, Kartellamt, Strafe
Rechtsfrage: Unterliegt eine Geldbuße dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4 EStG, die das Bundeskartellamt verhängt hat (Mehrerlösberechnung nach § 38 Abs. 4 GWB statt Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne des § 17 Abs. 4 OWiG)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.04.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 55/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.1999
Erledigungs-Az: I R 64/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 19 13