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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 59/02 |
§§: | StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 3 a, StBerG § 38 Abs. 2, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 96 |
Schlagwörter | Steuerberaterprüfung, Befreiung, Verfassung, Beamter, Verfassung |
Rechtsfrage: | Fällt der Aufgabenbereich des Steuerberatungsrechts in einem Landesfinanzministerium unter das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern? Verstößt die Regelung, dass nur ehemalige Beamte oder vergleichbare Angestellte (§ 38 Abs. 1 und § 38 Abs. 2 StBerG) von der Steuerberaterprüfung befreit werden dürfen, gegen das GG (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1972/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1631 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 59/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 33 |