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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 59/00 |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 1 a, DBA-Frankreich Art. 15 Abs. 5 a |
Schlagwörter | Lohnsteuerhaftung, Frankreich, Doppelbesteuerung, Ermessen, Einkommensteuerveranlagung |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme nach § 42 d EStG der Arbeitgeberin für die Lohnsteuer ihres elsässischen Arbeitnehmers ermessensgerecht und rechtmäßig, wenn dem Arbeitnehmer durch § 1 a EStG eine Einkommensteuerveranlagung ermöglicht worden ist? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 245/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2000 |
Erledigungs-Az: | I B 59/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 37 |