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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 28/19 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Erstausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung |
Rechtsfrage: | Abgrenzung Erstausbildung und Weiterbildung: Stellt die Ausbildung neben der vollzeitig ausgeübten Berufstätigkeit im Rahmen eines sog. Verwaltungslehrgangs II noch eine Erstausbildung dar, weil das Kind vom Arbeitgeber während der Gesamtdauer von zweieinhalb Jahren für die Unterrichtszeit am Freitag (8:30-13:00 Uhr) und auch im Kalenderjahr jeweils zwei je eine Woche dauernden "Blockunterrichten" vom Dienst freigestellt wird? Ist der alle 14 Tage samstags von 8:30-13:00 Uhr stattfindende Unterricht in die Bewertung einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2386/18 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 04 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 28/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 07 76 |