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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/01
§§: FGO § 79 b Abs. 3, FGO § 79 b Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Präklusion, Verfahrensmangel, Amtsermittlungspflicht, Gericht, Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Liegt Verfahrensmangel wegen unterlassener Sachverhaltsaufklärung und Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des FGs vor, wenn der Kläger (und Erbe) auf Anordnung des FG nach § 79 b Abs. 2 FGO nur die Vereinbarung über die Regelung der gegen ihn geltend gemachten Pflichtteilsansprüche mit dem Pflichtteilsberechtigten vorlegt, nicht jedoch deren Erfüllung beweist und das FG dies nach § 79 Abs. 3 FGO als verspätet vorgebracht zurückweist und unberücksichtigt lässt (Präklusion), weil es der (unzutreffenden) Auffassung ist, es komme für die Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeiten auf deren Erfüllung an. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.12.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 3624/97 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2003
Erledigungs-Az: II R 6/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 68