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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 85/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebungsbescheid, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Endet die Bindungswirkung eines Kindergeld - Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe? Oder steht die Bestandskraft des Bescheides vom 18.4.2005, der das Kindergeld - wegen Überschreiten des Grenzbetrages 2004 - "mit Wirkung vom 1.1.2004 gemäß § 70 Abs. 4 EStG" aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages nur für das abgelaufene Kalenderjahr 2004 entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5328/05 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 85/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 82 |