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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/16 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 2, GewStG § 5 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Erweiterte Kürzung, Mitunternehmer, Ausschließlichkeit, Gewerbeertrag
Rechtsfrage: Steht einer Personengesellschaft, die neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes eine Beteiligung an einer gewerblich geprägten, ihrerseits ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltenden Personengesellschaft hält, die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu? Verstößt das Halten der Beteiligung gegen das Ausschließlichkeitsgebot, auch wenn die Beteiligungserträge aufgrund der Kürzung gemäß § 9 Nr. 2 GewStG nicht im Gewerbeertrag enthalten sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.05.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 51/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2019
Erledigungs-Az: IV R 44/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 47