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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 37/03 |
§§: | FGO § 100 Abs. 2, AO § 118, AO § 124, AO § 130 |
Schlagwörter | Änderung, Änderungsbescheid, Änderungsfestsetzung, Zurückverweisung |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids 1990, der aufgrund eines FG-Urteils erlassen wurde, streitig. Ist das Finanzamt mit einem geänderten Umsatzsteuerbescheid 1990 zu Recht vom vorher mitgeteilten Ergebnis der Neuberechnung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO abgewichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 7444/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1263 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 09 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 37/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 85 |