Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 23/02
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Zusatzleistung, Treu und Glauben, Änderung, Neue Tatsache
Rechtsfrage: 1. Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte trotz fehlender Zusammenballung? Gehört eine in einem späteren Jahr als die (Haupt)Entlassungsentschädigung ausgezahlte Jubiläumszuwendung zu den für die Anwendung des § 34 EStG unschädlichen Zusatzleistungen i.S.d. BFH-Rechtsprechung? 2. Steht einer Änderung gem. § 173 AO 1977 Treu und Glauben entgegen, wenn der Steuerpflichtige in Sachen Entlassungsentschädigung keine Verträge o.ä. vorlegt, das Finanzamt keine Unterlagen anfordert und aus den gleichzeitig abgegebenen Steuererklärungen für 1993 und 1994 ersichtlich ist, dass der bisherige Arbeitgeber 1993 eine Entlassungsentschädigung und 1994 eine Jubiläumszuwendung ausbezahlt hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.04.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 8659/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: XI R 23/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 51