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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 61/00 |
§§: | FGO § 62 Abs. 3, FGO § 53, VwZG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vollmacht, Telekopie, Ausschlussfrist |
Rechtsfrage: | Unzulässigkeit einer Klage, weil innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist keine Prozessvollmacht und im Rahmen des Antrags auf Wiedereinsetzung nur eine Vollmachtskopie vorgelegt wurde? Wirksam gesetzte Ausschlussfrist, wenn die Beglaubigung nicht durch einen Urkundsbeamten, sondern nur durch eine Verwaltungsangestellte erfolgte? Erforderliche Vorlage einer Originalvollmacht? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 7791/98 E, Ki, G, U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 81 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |