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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-301/16 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) Nr. 470/2014 |
Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Solarglas, China |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Urteil EuG vom 16.3.2016 in der Rechtssache T-586/14. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das ihr am 17.3.2016 zugestellte Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16.3.2016 in der Rechtssache T-586/14 aufzuheben; - den ersten Teil des ersten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift als unbegründet zurückzuweisen; - bezüglich des zweiten Teils des ersten Klagegrundes und des zweiten bis vierten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2016 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-586/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 270 S. 32 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-301/16 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 04 79 |