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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 10 Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zuschuss, Steuerfreiheit, Entgelt, Tierschutz, Tierhaltung
Rechtsfrage: Sind die Ausgleichszahlungen/Entschädigungen von Zweckverbänden für Tierkörperbeseitigung an Unternehmen, die die Tierkörper beseitigen, als steuerfreie Zuschüsse oder als umsatzsteuerliches Entgelt anzusehen, da es dem Beseitigungspflichtigen gesetzlich untersagt ist, von den Besitzern der Tiere ein angemessenes Entgelt zu erheben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.05.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 3176/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2010
Erledigungs-Az: V R 23/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 05 15