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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 131/00
§§: EStG § 5, EStG § 4, HGB § 249
Schlagwörter Verbindlichkeit, Auflösung, Forderung, Verzicht, Außerordentlicher Ertrag
Rechtsfrage: Muss eine GmbH eine Verbindlichkeit gegen ihren Gesellschafter erfolgswirksam auflösen, wenn der Gesellschafter unter der Bedingung auf seine Forderung verzichtet hat, dass sie wieder auflebt, sobald die GmbH ein positives Eigenkapital erwirtchaftet hat? Liegt in der Besteuerung als außerordentlicher Ertrag möglicherweise ein Verstoß gegen die zweite gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie vor?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.07.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 326/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2001
Erledigungs-Az: I B 131/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig