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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/06
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Entnahme, Vermögensvorteil
Rechtsfrage: Können Handlungen eines Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft auch dann zugerechnet werden, wenn der Geschäftsführer durch diese Handlungen die Gesellschaft in strafbarer Weise schädigt? - Setzt die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person voraus, dass diese Zuwendung einen Vorteil für den Gesellschafter zur Folge hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 12806/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2007
Erledigungs-Az: VIII R 34/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 01 13