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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 61/97
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1980, UStG § 1 Abs. 1 J: 1980
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Ausschluß, Leistungsaustausch, Gesellschaft, Gesellschafter, Publikumsgesellschaft, Treuhandgebühr
Rechtsfrage: Kann eine Publikumsgesellschaft (KG) die ihr von der Treuhandkommanditistin in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer abziehen; steht dem Abzug entgegen, daß der Leistungsbezug nicht unmittelbar zur Ausführung steuerbarer bzw. steuerpflichtiger Umsätze verwendet wird, sondern die KG dadurch eigene Verpflichtungen ihren Gesellschaftern gegenüber, wie sie sich aus dem KG-Vertrag ergeben, erfüllt ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.06.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 4/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: XI R 61/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 18 48