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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/98 |
§§: | EStG § 10d Abs. 3, EStG § 52 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung |
Rechtsfrage: | Durfte das FG mit der Ermittlung des verbleibenden Verlustabzugs eine Besteuerungsgrundlage feststellen, deren Feststellung einem gesonderten und die abziehbaren Verluste früherer Jahre einbeziehenden Grundlagenbescheid vorbehalten war? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3442/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 12/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 18 91 |