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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/16 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Vermietung und Verpachtung, Aufwendungen
Rechtsfrage: Fehlgeschlagene Aufwendungen (Kaufpreis und Provision) für den Immobilienerwerb wegen betrügerischer Handlung: Können diesbezügliche Aufwendungen für den vorerst gescheiterten Immobilienerwerb als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung angesetzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2015
Vorinstanz/AZ: 11 K 3189/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2017
Erledigungs-Az: IX R 24/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 53