Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 13/15 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 4 Satz 2 Alt 2, AO § 52 Abs. 2 Nr. 8, AO § 55 Abs. 1 Nr. 5, KStG § 9 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1
Schlagwörter Spendenhaftung, Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Verwendung, Spende
Rechtsfrage: Ist dem Gebot zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) nur dann Genüge getan, wenn das auf einem projektbezogenen, durch Spenden gespeisten Bankkonto konkret bestehende Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist für die gemeinnützigen Zwecke verwendet wird, oder genügt es, wenn die projektbezogenen Aufwendungen innerhalb der gesetzlichen Frist aus dem auf einem anderen Bankkonto der gemeinnützigen Körperschaft bestehenden Guthaben bezahlt werden? - Sind die Tätigkeiten des Klägers im Vorfeld von Bürgerentscheidungen bei der Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes i.S. des § 52 Abs. 2 AO zulässig oder fallen sie als allgemein- oder parteipolitische Tätigkeiten nicht mehr unter den Satzungszweck des Klägers sowie die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts? - Liegen die Voraussetzungen für eine so genannte Ausstellerhaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 KStG vor, wenn in der Zuwendungsbestätigung als Empfänger von Spenden an eine vom Kläger mit interessengleichen Organisationen gebildete Gesellschaft lediglich der Kläger genannt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.02.2015
Vorinstanz/AZ: 5 K 135/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 04 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2017
Erledigungs-Az: X R 13/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 13 84