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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 1/06 |
§§: | EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Lebensversicherung, Aktienfonds, Kapitalforderung, Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Gehören Anteile an offenen Aktienfonds, deren Vermögen auch Kapitalforderungen umfassen darf, zu den nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG begünstigten Wirtschaftsgütern mit der Folge, dass mit dem Erwerb der Anteile an den offenen Aktienfonds keine steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherungsansprüche erfolgt und deshalb die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen zu den Lebensversicherungen enthaltenen Sparanteilen nicht steuerpflichtig sind? - Muss das mittels Kapitallebensversicherung abgesicherte Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts dienen oder kann bei einer teilweisen Steuerschädlichkeit eine nur anteilige Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung angenommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1364/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 10 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 1/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 03 26 |