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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-443/04 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Mehrwertsteuer-Befreiung, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, EG, EU, Leistung, Diagnose, Therapie, Arzt
Rechtsfrage: Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass von der Mehrwertsteuer Leistungen befreit sind, die - allesamt im Rahmen der vorstehend in 3.1.2 und 3.1.3 beschriebenen Störfelddiagnostik - in der Erstellung einer Diagnose, der Empfehlung einer Therapie und der eventuellen Durchführung einer Behandlung bestehen, auch wenn diese Leistungen nicht zur Ausübung eines von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufes - durch denjenigen, der die Leistungen erbringt- gehören?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Datum: 15.10.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 6 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.04.2006
Erledigungs-Az: Rs C-443/04 und C-444/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 24 66