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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BSHG § 39 Abs. 3, BSHG § 91 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Sozialleistung, Eigene Einkünfte, Bezüge
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch für ein behindertes, über 18 Jahre altes Kind trotz Gewährung der Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger? Handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um eine lebensbedarfsdeckende Leistung Dritter, die dazu führt, daß sich das Kind selbst unterhalten kann, sein Existenzminimum gedeckt ist und eine Entlastung der Eltern trotz eigener Kosten nicht gerechtfertigt erscheint? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.07.1998
Vorinstanz/AZ: XIII 225/97 Ki
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.05.2000
Erledigungs-Az: VI R 22/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache