
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Einzelrichter, Senatszuständigkeit
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
BFH 28.04.1998, VII R 102/97
BStBl 1998 II S. 544
LEXinform 0146367
Anmerkungen:
o.V. in HFR 1998 S. 913
G.R. in StB 1999 S. 230
Normen
[FGO] § 6 Abs. 1
[FGO] § 6 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 11.5.2012, SIS 12 24 45, Verfahrensmangel der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des erkennenden Gerichts (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO): 1...
- FG des Landes Sachsen-Anhalt 2.8.2011, SIS 11 32 73, Gerichtsbesetzung bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Einheitliche Anwendung der Vo...
- BFH 6.11.2006, SIS 07 07 11, Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Entscheidung des Senats nach vorheriger Übertragung des R...
- BFH 14.6.2006, SIS 06 38 51, Einzelrichter bleibt zuständiger Spruchkörper bei Änderung der Senatszuständigkeit, Bekanntgabe des Übert...
- BFH 26.1.1999, SIS 99 11 55, Gesetzlicher Richter, Zählkarten: Der zuständige Spruchkörper des FG ist hinreichend bestimmt, wenn die m...
- BFH 26.10.1998, SIS 99 03 45, Zurückverweisung, Einzelrichter: 1. Hat der BFH einen vom Einzelrichter entschiedenen Rechtsstreit an das...

Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen,
loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren
kostenlosen Test.