Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > GmbH
Fundstellen
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BFH 14.06.1985, VI R 127/81
BStBl 1986 II S. 62
Normen
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
[EStG] § 11 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
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FG Rheinland-Pfalz 11.5.2022, SIS 23 13 73, Zeitpunkt des Zuflusses von Betriebseinnahmen beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter: 1. Dem beherrschen...
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FG Münster 4.9.2019, SIS 19 20 04, Zuflussfiktion für Mietzahlungen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: 1. Be...
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FG Münster 13.3.2013, SIS 13 15 44, Kein Zufluss von Arbeitslohn auf einem Zeitwertkonto: 1. Im Rahmen eines flexiblen Altersteilzeitmodells ...
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Hessisches FG 19.1.2012, SIS 12 23 77, Zuflusszeitpunkt von Einzahlungen auf ein Zeitwertkonto des Arbeitnehmers: 1. Einzahlungen auf ein Zeitwe...
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FG des Landes Sachsen-Anhalt 24.3.2011, SIS 11 28 84, Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen, Unabhängigkeitskriterium: 1. Ein Unterneh...
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Thüringer FG 18.2.2009, SIS 10 20 73, Kein Zufluss vertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes bei wirksamem Verzicht des beherrschenden Gesells...
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BFH 22.3.2007, SIS 07 20 06, Zeitpunkt des Zuflusses beim beherrschenden Gesellschafter: Beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalg...
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BFH 1.2.2007, SIS 07 62 24, Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichterhebung eines angebotenen Zeugenbeweises: Von den Verfa...
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BFH 15.6.2004, SIS 04 36 13, Keine unvollständige Sachaufklärung bei Verstoß des Klägers gegen konkrete Auflagen zur Ergänzung seines ...
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FG Hamburg 9.3.2004, SIS 04 30 99, Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichtauszahlung von Geschäftsführerbezügen: Wird das Geschäftsführergeha...
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BFH 8.5.2001, SIS 01 75 04, Haftung für auf den eigenen Arbeitslohn entfallende LSt: 1. Der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesell...
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BFH 2.9.1994, SIS 95 05 43, Arbeitslohn, Stundung, Verzicht: Eine dem Arbeitgeber (im Streitfall: GmbH) vom Arbeitnehmer (Nicht-Gesel...
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BFH 13.12.1989, SIS 90 08 18, Verdeckte Gewinnausschüttung: Ist im Arbeitsvertrag einer Kapitalgesellschaft mit ihrem nicht beherrschen...
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