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Abschluss einer kombinierten Basisrente, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Basisrente sowie einer Berufsunfähigkeitsrente, Befristung der Berufsunfähigkeitsrente nicht zwingend schädlich für das Merkmal der "ergänzenden Absicherung" im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG
Kapitel:
Privatbereich > Rentenbezüge
Privatbereich > Rentenbezüge
Fundstellen
- FG Berlin-Brandenburg 08.07.2025, 5 K 5001/24
Normen
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa, § 10 Abs. 6, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa, § 10 Abs. 6, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb
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