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Rechtsbehelfsbelehrung bei nicht wortlautgemäßer Wiedergabe des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 AO, keine Umdeutung eines von einem sachkundigen Bevollmächtigten nur wegen eines bestimmten Verfahrensgegenstands eingelegten Einspruchs, keine Wiedereinsetzung bei von einem sachkundigen Bevollmächtigten unrichtig eingelegtem und vor der elektronischen Absendung nicht nochmals durchgelesenem Einspruch
Kapitel:
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Fundstellen
- Sächsisches FG 21.08.2025, 8 K 870/23
Normen
[AO 1977] § 110 Abs. 1, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1, § 356 Abs. 2 Satz 1
[AO 1977] § 110 Abs. 1, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1, § 356 Abs. 2 Satz 1
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