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Keine Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO bei Verurteilung einer Finanzbehörde zur Erteilung einer Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, Art. 15 Abs. 2 DSGVO und anschließend nach Auffassung der Finanzbehörde vollständig erteilter Auskunft

Kapitel:
Verschiedenes > Vollstreckung
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 05.06.2025, 16 S 16127/25
Normen
[FGO] § 151 Abs. 1 Satz 1, § 151 Abs. 3, § 154
[VO (EU) 2016/679] Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 2
[ZPO] § 888 Abs. 1
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