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Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus Drittländern, Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen der Welthandelsorganisation (WTO), finanzielle Beihilfen, die im Eigentum chinesischer Stellen stehenden, nach ägyptischem Recht gegründeten und in der chinesisch-ägyptischen Wirtschafts- und Handelskooperationszone Suez ansässigen Unternehmen von chinesischen öffentlichen Körperschaften gewährt werden, Möglichkeit, diese finanziellen Beihilfen aufgrund des eigenen Verhaltens der ägyptischen Regierung als von dieser Regierung gewährte Subventionen einzustufen, Zulässigkeit, Voraussetzungen, finanzielle Beihilfe, die im Verzicht auf normalerweise zu entrichtende Abgaben besteht

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. EuGH 28.11.2024, Rs C-269/23 P und C-272/23 P (ECLI:EU:C:2024:984)
Normen
[VO (EU) 2016/1037] Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 11
[WTO] Anhang 1 A
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: EuG, 01.03.2023, EG, EU, Zoll, Ausgleichszoll, Glasfasern, China, Ägypten, Nichtigkeit, Antidumpingzoll
  • vor: EuG, 01.03.2023, EG, EU, Zoll, Ausgleichszoll, Glasfasern, Ägypten, Nichtigkeit, Einfuhr
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