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Zugezogene österreichische GmbH als körperschaftsteuerrechtliche Organgesellschaft
Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
- Hessisches FG 21.03.2024, 4 K 86/21
Normen
[AEUV] Art. 49
[KStG] § 14, § 17
[AEUV] Art. 49
[KStG] § 14, § 17
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 14/24 (BFH), Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Gesellschaftsrecht

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