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- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
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Freier Kapitalverkehr, Beschränkungen, Kapitalertragsteuer, Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), nationale Regelung, nach der OGAW keine Rechtspersönlichkeit besitzen, transparente Besteuerung von OGAW, steuerliche Behandlung ausländischer Organismen, die mit OGAW vergleichbar sind, aber Rechtspersönlichkeit besitzen, Vergleichbarkeit einer grenzüberschreitenden Situation mit einer inländischen Situation
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
Fundstellen
-
EuGH 30.04.2025, Rs C-602/23 (ECLI:EU:C:2025:290)
BFH/NV 2025 S. 1007 (nur Leitsatz)
Normen
[AEUV] Art. 63
[RL 2009/65/EG] Art. 1
[AEUV] Art. 63
[RL 2009/65/EG] Art. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Verwaltungsgerichtshof (Österreich), EG, EU, Rückerstattung, Kapitalertragsteuer, Österreich, Kapitalverkehrsfreiheit, Körperschaft, Investmentfondsgesellschaft

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