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Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52 a FGO
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
- FG Hamburg 03.12.2024, 4 K 16/23
Normen
[VO (EU) Nr. 910/2014] Art. 3, Art. 25, Art. 26
[FGO] § 47, § 52 a Abs. 3 Satz 1, § 52 a Abs. 4, § 56 Abs. 3
[GG] Art. 20 Abs. 3
[VO (EU) Nr. 910/2014] Art. 3, Art. 25, Art. 26
[FGO] § 47, § 52 a Abs. 3 Satz 1, § 52 a Abs. 4, § 56 Abs. 3
[GG] Art. 20 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VII R 33/24 (BFH), Klageerhebung, Elektronische Übermittlung, Elektronische Signatur, Wirksamkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 3.12.2024, SIS 25 03 59, Stromsteuer, Strom zur Stromerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage: 1. Entspricht die elektronische Üb...
- FG Hamburg 3.12.2024, SIS 25 02 26, Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52 a FGO: 1. Ein elektronisches Dokument, das nicht mit einer...

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