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- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Härtefallregelung bei der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen (vgl. auch AEAO zu § 150, Nr. 4)
Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
-
FinBeh Berlin 12.11.2024, S 0321 - 1/2009 - 2
DB 2024 S. 3007
Normen
[AO 1977] § 150 Abs. 8
[AO 1977] § 150 Abs. 8

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