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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, Ausnahme betreffend die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, Beurkundung und Vollzug eines Immobilienkaufvertrags durch einen Notar

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grundstücksgeschäfte
Fundstellen
  1. EuGH 05.09.2024, Rs C-109/23 (ECLI:EU:C:2024:681)
Normen
[BeurkG] § 4, § 17 Abs. 1
[BGB] § 311 b Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1, § 925 a
[BNotO] § 1, § 14 Abs. 1, § 15
[GBO] § 29 Abs. 1
[VO (EU) Nr. 833/2014] Art. 5 aa Abs. 1, Art. 5 n Abs. 2, Art. 5 n Abs. 6
[VO (EU) Nr. 269/2014] Art. 2
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