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Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, ausgehend lediglich von Bodenrichtwerten von Richtwertgrundstücken in Bodenrichtwertzonen, ohne Berücksichtigung von aufstehenden Gebäuden nicht verfassungswidrig

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grundsteuer
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 11.06.2024, 8 K 1582/23
Normen
[BauGB] § 192 Abs. 3 Satz 1, § 196 Abs. 1
[FGO] § 102
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 a, Art. 20 Abs. 3, Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, Art. 105 Abs. 2 Satz 1
[ImmoWertV] § 12 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2
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