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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grundsteuer
Fundstellen
  1. LfSt Niedersachsen 17.10.2022, G 1002-6
Normen
[AO 1977] § 149 Abs. 1
[BewG] § 228
[NGrStG] § 8 Abs. 5
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