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Zollrecht, zur Bestimmung des Zollwertes und zur Inanspruchnahme des indirekten Vertreters bzw. Fulfillment-Dienstleisters bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit Online-Verkäufen drittländischer Anbieter
Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
- FG Hamburg 21.06.2024, 4 V 126/22
Normen
[AO 1977] § 364
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 15, Art. 48, Art. 70 Abs. 1, Art. 74, Art. 77 Abs. 1, Art. 77 Abs. 3 Satz 1, Art. 101 Abs. 1, Art. 102 Abs. 3 Unterabs. 1, Art. 162 Abs. 1
[AO 1977] § 364
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 15, Art. 48, Art. 70 Abs. 1, Art. 74, Art. 77 Abs. 1, Art. 77 Abs. 3 Satz 1, Art. 101 Abs. 1, Art. 102 Abs. 3 Unterabs. 1, Art. 162 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 24.9.2024, SIS 24 19 43, Zollrecht, Zollwert, Voraussetzungen der Geltendmachung von Vorerwerbergeschäften: 1. Werden Waren mehrfa...

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