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Berücksichtigung von Aufwendungen eines Mode-Bloggers für Kleidungsstücke und Accessoires als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 13.11.2023, 3 K 11195/21
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1
Fachaufsätze
  • LIT 04 96 32 P. Pender, NWB 13/2024 S. 844: Kleidung und Accessoires sind keine Betriebsausgaben für (Fashion) - Influencer - Lit.; P. Pender, NWB 13...
  • LIT 04 97 27 IS, FR 8/2024 S. 375: Bloggen, was das Zeug hält - Lit.; IS, FR 8/2024 S. 375; EStG § 12 Nr. 1; FG Niedersachsen v. 13.11.2023 ...
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