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Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)

Kapitel:
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Lohnsteuer-Verfahren / Arbeitgeber
Fundstellen
  1. BMF 23.02.2024, IV C 5 - S 2361/19/10008 :011 (DOK 2024/0181971)
    BStBl 2024 I S. 295
Normen
[EStG] § 39 b Abs. 6, § 51 Abs. 4 Nr. 1 a
Zitiert in... / geändert durch...
  • BMF 15.3.2024, SIS 24 05 81, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind: Das Bundesfinanzmini...
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