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Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sogenannte hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern Teil einer einheitlichen (komplexen) umsatzsteuerpflichtigen Bestattungsleistung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 07.11.2023, 2 K 2111/22
EFG 2024 S. 334
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a
[RL 2006/112/EG] Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: V R 31/23 (BFH), Umsatzsteuerbefreiung, Bestattung, Vermietung, Kühlraum, Nebenleistung

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