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Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sogenannte hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern Teil einer einheitlichen (komplexen) umsatzsteuerpflichtigen Bestattungsleistung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 07.11.2023, 2 K 2111/22
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a
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