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Vorlage zur Vorabentscheidung, Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann, indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital, Stempelsteuer auf die Dienstleistungen der Platzierung von Obligationen, von öffentlichen Angeboten zur Zeichnung von Aktien und Angeboten zum Rückkauf von Obligationen auf dem Markt
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalverkehrsteuern / Gesellschaften
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalverkehrsteuern / Gesellschaften
Fundstellen
- EuGH 19.07.2023, Rs C-416/22 (ECLI:EU:C:2023:604)
Normen
[RL 2008/7/EG] Art. 5 Abs. 2 Buchst. a, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a
[RL 2008/7/EG] Art. 5 Abs. 2 Buchst. a, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Gericht Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD), EG, EU, Finanzvermittlungsdienstleistungen, Anleihen, Kapital, Stempelsteuer, Gesellschaftsteuer, Provision, Wertpapier, Aktien, Ankauf, Ansammlung
Zitiert in... / geändert durch...
- EuGH 5.6.2025, SIS 25 08 32, Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital, Begriff "Grundschulden und Rentenschulden", Stempelsteu...

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